Wissenswertes

ENERGIEKONZEPT

Was genau ist das?

In einem Energiekonzept werden unterschiedliche Komponenten von Energie- und Heizsystemen sowie Maßnahmen zur Gebäudesanierung strategisch miteinander so kombiniert, dass der höchstmögliche Grad an Effizienz, Ressourcenschonung, Nachhaltigkeit und Eigen-Energieversorgung erzielt wird. Dies geschieht immer unter Berücksichtigung der Substanz des Gebäudes (vom Keller bis zum Dach), den Bewohnern, deren Altersstruktur und Nutzungsverhalten. Zudem wird die Sinnhaftigkeit der einzelnen Komponenten der Energie- und Heizsysteme in Ihrer Kombination überprüft. Nur der Einbau einer Wärmepumpe ohne eine Photovoltaikanlage auf dem Dach macht in der Regel keinen Sinn, um in die Eigen-Energieversorgung zu kommen, da die Wärmepumpe nun einmal mit Strom betrieben wird. Auch macht es wenig Sinn, die effizienteste Kombination von Energie- und Heizsystem einzubauen, wenn durch das nicht gedämmte Dach die gesamte erzeugte Energie hinausgeblasen wird.

Aus diesem Grund wird in einem Energiekonzept immer nur eine ganzheitliche Betrachtung zum gewünschten Ergebnis führen, denn nicht immer ist eine Wärmepumpe der Weisheit letzter Schluss.

Vorteile eines Energiekonzeptes:

  • Kosteneinsparung: Die Investition in ein modernes Energiekonzept spart langfristig erheblich bei Ihren Energie- und Heizkosten.
  • Komfort und Behaglichkeit: Eine moderne Heizanlage sorgt für ein wohliges und angenehmes Raumklima. Sie genießen stets gemütliche Wärme und Komfort in Ihrem Zuhause.
  • Umweltschutz: Mit einem umweltfreundlichen Energiekonzept leisten Sie einen positiven Beitrag zur Umwelt. Sie handeln nachhaltig und reduzieren Ihren ökologischen Fußabdruck.
  • Gesundheit und Wohlbefinden: Mit einem modernen Energiekonzept verbessern Sie die Luftqualität in Ihrem Zuhause und fördern Ihre Gesundheit.
  • Fördermöglichkeiten: Über staatliche Förderprogramme, die für eine Modernisierung über ein Energiekonzept zur Verfügung stehen, profitieren Sie von attraktiven Förderungen und erleichterten Finanzierungsmöglichkeiten
  • Sicherheit: Mit einem zuverlässigen Energie- und Heizsystem erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Zuhause
  • Soziale Verantwortung: In dem Sie in eine nachhaltige Zukunft investieren, setzen Sie ein Zeichen sozialer Verantwortung für Freunde und Nachbarn
  • Bequemlichkeit: Mit einem, über ein Energiekonzept ausgearbeiteten modernen Energie- und Heizsystem genießen Sie über die intelligenten Steuerungsmöglichkeiten die bequeme Nutzung.
  • Energieunabhängigkeit: Über ein modernes Energiekonzept machen Sie sich unabhängig von künftig steigenden Energiepreisen und erhalten sich Ihre finanzielle Sicherheit.

MYTHEN UND BULL-SHIT-STORIES

Was ist wirklich dran an den Geschichten rund um die energetische Sanierung?

Im Internet und an Stammtischen kursieren die wildesten Geschichten rund um das Thema Wärmepumpen und energetische Sanierungen. Wir möchten mit einigen Mythen und Bull-Shit-Stories aufräumen.

  • Mythos Wärmepumpen im Altbau

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GEG UND FÖRDERUNG

Was erwartet uns wirklich!

Im September hat der Bundestag das Gesetz zur Energiewende GEG, auch bekannt als Heizungsgesetz verabschiedet, doch die Verunsicherung bleibt. Ist das 72 Seiten lange Gesetz doch mehr als undurchdringlich. Auch die staatliche Förderung wird angepasst und scheint im ersten Moment für das Jahr 2024 attraktiver zu sein. Aber ist das wirklich so?

GEG – wesentliche Inhalte (EWE Stand 22.09.2023)

  • Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbare Energien basieren.
  • In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) wird somit der Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie nach dem 30. Juni 2026 verbindlich, in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt das nach dem 30. Juni 2028. Veröffentlichung von Netzausbau- und Dekarbonisierungs-Fahrplänen bis 12/2026.
  • Neue Gas- oder Ölheizungen sind in verschiedenen Konstellationen weiterhin zulässig, zum Beispiel als Hybridlösungen in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage, beim Betrieb mit grünen Gasen oder übergangsweise im Rahmen der verschiedenen Übergangsfristen und Ausnahmen.
  • Wenn zum Beispiel infolge der Wärmeplanung weder der Anschluss an ein Wärmenetz noch ein klimaneutrales Gasnetz sichergestellt ist, müssen bei diesen Heizungen ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile an Erneuerbaren Energien eingesetzt werden (zum Beispiel durch den Bezug von Biomethan): Ab 1. Januar 2029 mindestens 15%, ab 1. Januar 2035 mindestens 30% und ab 1. Januar 2040 mindestens 60% Erneuerbare Energien.
  • Wenn in der Übergangsphase bis 2026/2028 in Bestandsgebäuden eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden soll, sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Ab dem 1. Januar 2024 ist vor dem Einbau einer Heizungsanlage, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, eine verpflichtende Beratung vorgesehen, um auf wirtschaftliche Risiken durch steigende CO₂-Preise hinzuweisen sowie Alternativen in den Blick zu nehmen. Dabei muss auf die möglichen Auswirkungen der örtlichen Wärmeplanung und eine potenzielle Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund steigender CO₂-Bepreisung, hingewiesen werden. (Energieberater, Berater, Installateur)

Hinweis: die Qualifikation des Beraters ist z.Z. noch nicht hinreichend definiert, ebenso Format und Dokumentation der Beratung

Jedoch gibt es noch weitere Pflichten, die den Eigentümern von Immobilien mit dem GEG auferlegt werden. Welche das sind erfahren Sie hier (Quelle: t-online Nachrichten für Deutschland):

  • Künftig soll eine Betriebsprüfung/Inspektion der Wärmepumpe verpflichtend sein. ( 60a GEG)
  • Die Heizungsüberprüfung einer Heizungsanlage muss erfolgen – und das auch rechtzeitig. ( 60b GEG)
  • Optimierungsmaßnahmen müssen – ebenfalls rechtzeitig – durchgeführt werden. ( 60a GEG)
  • Der hydraulische Abgleich des Heizungssystems ist bei Häusern mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend. ( 60c GEG)
  • Heizkessel müssen nach mindestens 30 Jahren Betrieb ausgetauscht und dürfen auch nicht neu eingebaut werden.
  • Die Geschossdecke muss gedämmt sein.
  • Es dürfen keine umweltschädlichen Heizungsanlagen mehr genutzt werden.
  • Rohrleitungen (Kalt- und Warmwasser) und Armaturen müssen gedämmt sein.

Die neuen Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen sehen wie folgt aus:

Die Bundesregierung hat in der Novelle zum GEG weiterhin die Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen verschärft. Genauer: an die Wärmedämmung. Diese Änderungen gelten sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen, also wenn Rohre und/oder Armaturen ersetzt werden müssen.

  • Die Isolierung bei Rohren für Warmwasser oder Heizwasser sollten so gut sein, dass die Oberflächentemperatur des Rohrs oder der Leitung im Durchschnitt nur noch 40 Grad Celsius betragen darf. Freiliegende Rohre sind demnach nicht mehr gestattet. Sie müssen entweder gedämmt werden oder aus einem Material bestehen, das eine niedrige Wärmeleitfähigkeit besitzt.
  • Und auch die Isolierung bei Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen – beispielsweise Lüftungsanlagen – sollte so gut sein, dass eine Oberflächentemperatur um das Rohr oder die Leitung herum von zehn Grad Celsius eingehalten wird.
  • Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an die Leitungen für die Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme geändert. Sie müssen nun ebenfalls mit einer Dämmschicht versehen werden.

 

Wärmepumpen-Förderung 2024 | Informationen für Verbraucher

Seit dem 01.01.2024 gelten neue attraktive Förderkonditionen:

Wie wird der Heizungstausch jetzt gefördert?

  • Basisförderung (30 Prozent)
    Diese Förderung gibt es für alle Verbraucher, die einen fach- und sachgerechten Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie durchführen lassen.

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent)
    Dieser Bonus kommt obendrauf, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein, um den Bonus zu erhalten – Sie sollten den Heizungstausch also nicht unnötig hinauszögern! 
  • Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent)
    Dieser neue Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts. 
  • Effizienzbonus (5 Prozent)
    Dieser Bonus ist mit dabei, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.

Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent Zuschuss gedeckelt. Es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, Sie erhalten also maximal 21.000 Euro Förderung.

 

Wo und wie stelle ich einen Antrag?

  • Die Antragstellung für Eigentümer im Einfamilienhaus ist vorausssichtlich ab 27.02. online bei der KfW möglich.
  • Sie können aber schon sofort loslegen, denn vom 1. Januar bis zum 31. August 2024 gilt eine Ausnahme beim Antragsverfahren für den Heizungstausch. Sie können hier schon Ihren Fachpartner beauftragen und die Maßnahme auch fertigstellen und den Antrag bis zum 31. August 2024 nachreichen. Die vorzeitige Umsetzung wirkt sich dann nicht negativ auf ihren Antrag aus.
  • Alternativ können Sie Ihren Fachhandwerker auch bereits unter Vorbehalt der Förderung beauftragen.
  • Unser Tipp: Nutzen Sie unbedingt die derzeit noch vorhandenen Handwerkskapazitäten und sichern sich mit ihrem Auftrag jetzt die neuen Förderbedingungen, bevor der Run beginnt, wenn die Anträge gestellt werden können!

Kann ich über die BEG-Förderung auch andere Maßnahmen abrechnen?

  • Im Rahmen der Heizungstausch-Förderung erhalten Sie maximal 70 Prozent Zuschuss für den Einbau einer zukunftsweisenden Wärmepumpe von der KfW.
  • Zusätzlich können Sie, sofern Ihr aktuelles Heizsystem nicht älter als 19 Jahre ist, auch eine Heizungsoptimierung vom BAFA fördern lassen. Diese Maßnahmen werden mit 15 Prozent, bzw. 20 Prozent bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) gefördert. Dazu gehört unter anderem der Austausch von Heizkörpern für das bestehende Heizsystem, der gleichzeitig die Effizienz der aktuellen Anlage steigert und einen wichtigen Schritt hin zur Wärmepumpe darstellt. Denn je besser die aktuellen Heizkörper dimensioniert sind, desto leichter gelingt der Umstieg auf eine Wärmepumpe.
  • Über die Heizungsoptimierung dürfen Sie maximal 60.000 Euro Investitionskosten ansetzen, mit einem ISFP erhalten Sie also maximal 12.000 Euro Förderung (20 Prozent der Investitionskosten).
 
 

 

NULL-NEBENKOSTEN-HAUS

Damit Deine Mieter auch lange Deine Mieter bleiben!

Jeder Vermieter wünscht sich, dass seine Mieter langfristig in den von Ihnen gemieteten Räumlichkeiten bleiben. Schwankende Miet-Nebenkosten und nun auch noch exorbitant hohe Energiekosten machen zunehmend sowohl Mietern als auch Vermietern das Leben schwer.

Wäre es da nicht Ideal, wenn Sie als Vermieter Ihren Mietern einen monatlich fixen Betrag als Miete berechnen könnten, ohne weitere schwankende Zusatzkosten?

Wie das genau geht sehen Sie hier!

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